Der Schlüssel für eine erfolgreiche Reduzierung des Abfallaufkommens.
Wer das Abfallaufkommen reduzieren will, muss sich darüber im Klaren sein, dass die darauf einwirkende Maßnahmen auf zwei unterschiedliche Handlungsfelder verteilt sind.
Zum einen kann natürlich durch einen nachhaltigen Umgang mit Produkten das Abfallaufkommen geringer gehalten werden. Aber auch der richtige Umgang mit Abfällen, entsprechend der fünfstufigen Abfallhierarchie, trägt zu einer Reduzierung des bereits erzeugten Abfallaufkommen bei. So können im Anschluss an eine Vorbereitung zur Wiederverwendung, solche Abfälle, die als Produkt wiederverwendet werden, das erzeugte Gesamtvolumen reduzieren. Werden auch die Materialien aus den nicht wiederverwendbaren Produkten durch das Recycling zurückgewonnen, verringert sich die Masse des erzeugten Abfallaufkommens nochmals.
Eine erfolgreiche Reduzierung des Abfallaufkommens ist also nicht nur davon abhängig, dass möglichst viele Abfälle nicht entstehen, sondern dass auch die bereits entstandenen nach einer Vorbereitung zur Wiederverwendung nochmals wiederverwendet und dadurch vermieden werden. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass alles, was zu Abfall wird, entsprechend den Stufen der Abfallhierarchie, getrennt gehalten und zielorientiert gesammelt wird.
Der Gedanke, Produkte und Materialien im Kreislauf zu halten, bezieht sich nicht auf einen einzigen Kreislauf, sondern auf die Kreisläufe innerhalb des Produkt- und Abfallregimes. Innerhalb des Produktregimes kann durch Maßnahmen wie die Reinigung, das Reparieren, Tauschen oder Verkaufen einiges für die Abfallvermeidung getan werden. Denn alles, was dazu führt, dass Produkte nicht zu Abfall werden, fördert deren Weiterverwendung.
Wird dagegen etwas zu Abfall, dann können Maßnahmen der Prüfung, Reinigung oder Reparatur zu einer zusätzlichen Wiederverwendung der zu Abfall gewordenen Produkte führen. Die Nutzungsdauer eines Produktes wird dabei um einen weiteren Zyklus innerhalb des Abfallregimes verlängert.
In der Abfallhierarchie, dem Kernelement der Kreislaufwirtschaft, steht daher die Vorbereitung zur Wiederverwendung von zu Abfall gewordenen Produkten über deren Zerstörung zur Gewinnung der darin enthaltenen Materialien für eine stoffliche Verwertung. Erst wenn eine Wiederverwendung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt werden kann, dann sollen Produkte zerstört und die darin enthaltenen Stoffe zurückgewonnen und anschließend als Sekundärrohstoffe eingesetzt werden.
Die Weiterverwendung von Produkten und die Wiederverwendung von zu Abfall gewordenen Produkten sind durch die Entledigung voneinander getrennt. Die Wiederverwertung ist der Umgang mit Materialien, die aus zerstörten Produkten gewonnenen wurden.
Das Ergebnis
Durch die Maßnahmen der Abfallvermeidung innerhalb des Produktregimes und die der Vermeidung von erzeugten Abfällen werden alle Möglichkeiten eines nachhaltigen Konsums ausgeschöpft, die in der Summe zur Reduzierung des Abfallaufkommens beitragen können.
Der Inbegriff der Abfallvermeidung ist, dass kein Abfall entsteht. Daher hat die Abfallvermeidung als ökologisches Leitmotiv für den Umgang mit Produkten nichts mit den Stufen 2 bis 5 der Abfallhierarchie zu tun, denn diese enthalten nur Vorgaben für die Abfallbewirtschaftung. Die Vermeidung auf Stufe 1 bildet dagegen das oberste Gebot
(Art. 4 (1) AbfRRL) für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung. Die Begriffe Vermeidung und Abfallvermeidung haben im Abfallrecht zwei unterschiedliche Bedeutungen.
Wenn Gegenstände zu Abfall werden, dann hat innerhalb der Abfallbewirtschaftung die "Vermeidung" einer dauerhaften Abfalleigenschaft oberste Priorität. Tatsächlich lässt sich eine bestehende Abfalleigenschaft durch die Wiederverwendung von dafür geeigneten Gegenständen, die aus Abfall stammen, beseitigen. Dadurch werden die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung von Abfällen vermieden oder verringert, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung reduziert und die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert.
Unser Beitrag
Innerhalb des Abfallregimes kann die Vermeidung nur durch Abfallbesitzer eingeleitet werden, die bereit sind, die Vorbereitung zur Wiederverwendung umzusetzen. Wir nehmen uns im Haus der Wiederverwendung dieser Aufgabe an.
Das Haus der Wiederverwendung ist eine Einrichtung im Sinne von
§3 (24) KrWG.